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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. Allgemeines
Unseren Verträgen liegen ausschließlich die nachstehenden Bedingungen zugrunde, soweit Abweichungen von uns nicht ausdrücklich schriftlich bestätigt worden sind. Andere Vertragsbedingungen gelten auch dann nicht, wenn wir ihnen nicht widersprechen und der Vertrag durchgeführt wird.
2. Vertragsschluss
Unsere Angebote sind freibleibend. Bestellungen sind für uns nur verbindlich, soweit wir sie bestätigen oder ihnen durch Übersendung der Ware oder Erbringung der Leistung nachkommen, mündliche Nebenabreden nur, wenn wir sie schriftlich bestätigen.
3. Preise
Unsere Preise verstehen sich ab Betrieb Kaiserslautern ausschließlich Verpackung und Transportkosten. Die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer kommt hinzu.
Für die Berechnung gelten stets die am Tage der Lieferung bzw. Leistung gültigen Preise, sofern nicht eine Festpreisvereinbarung von uns schriftlich bestätigt ist.
4. Zahlung
Unsere Rechnungen für Inlandslieferungen werden innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum mit 2 % Skonto oder innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum rein netto zur Zahlung fällig. Reparatur-/ Serviceleistungen sind sofort und ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig.
Bei Überschreitung obiger Zahlungsfrist werden wir unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Schadens gegenüber gewerblichen Bestellern Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz und gegenüber Verbrauchern Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnen.
Bei Zahlungsverzug oder Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Bestellers sind wir – unbeschadet unserer sonstigen Rechte – befugt, Sicherheiten oder Vorauszahlungen für ausstehende Lieferungen und Leistungen zu verlangen oder Lieferungen und Leistungen nur gegen Nachnahme oder Vorauskasse vorzunehmen, sowie sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen.
Nur unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen berechtigen den Besteller zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung.
Der Kunde darf gegen uns gerichtete Ansprüche nicht abtreten.
5. Liefer- und Leistungszeit
Liefer- und Leistungsfristen sind für uns nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart werden. Sonstige Zeitangaben über Fristen sind unverbindlich und können in angemessenem Umfang (ca. 4 Wochen) überschritten werden.
Für die Einhaltung vereinbarter Lieferfristen ist der Zeitpunkt maßgebend, an dem die Lieferung unseren Betrieb verlässt.
Die Liefer- und Leistungsfrist verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung, sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Willens des Lieferers liegen, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigstellung oder Ablieferung des Liefergegenstandes oder der Leistung von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Unterlieferern eintreten.
Werden vereinbarte Fristen überschritten oder unverbindlich genannte Fristen um den obengenannten Zeitraum (ca. 4 Wochen) überschritten, kann der Besteller eine Nachfrist von mindestens 3 Wochen setzen und nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Für Schadensersatzansprüche gilt Ziff. 9.
6. Gefahrübergang
Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Lieferteile auf den Besteller über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder der Lieferer noch andere Leistungen übernommen hat.
Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Besteller zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft ab auf den Besteller über.
7. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller bleiben die verkauften Waren unser Eigentum.
Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Ware entstehenden Erzeugnisse, zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte dieser verarbeiteten Waren.
Der Besteller ist befugt, über die gekaufte Ware im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen, solange er uns gegenüber nicht in Zahlungsverzug ist. Verpfändung und Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware sind unzulässig.
Die aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Besteller schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils zur Sicherung an uns ab. Er ist ermächtigt, diese bis zum Widerruf oder zur Einstellung seiner Zahlungen an uns für unsere Rechnung einzuziehen.
Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Waren und Forderungen sind uns vom Besteller unverzüglich mit eingeschriebenem Brief mitzuteilen.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden – insbesondere bei Zahlungsverzug – sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden zurückzunehmen. Der Kunde tritt uns zu diesem Zweck hiermit seine Herausgabeansprüche gegen Dritte ab.
Die Ausübung des Eigentumsvorbehalts bedeutet nicht den Rücktritt vom Vertrag.
8. Gewährleistung
Die Gewährleistungsfrist für alle verkauften, neuen Geräte und Anlagen, sowie erbrachten Leistungen entspricht, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart ist, der gesetzlichen Regelung.
Bei gebrauchten Artikeln wird die Gewährleistung gegenüber gewerblichen Bestellern ausge-
schlossen und gegenüber Verbrauchern auf 1 Jahr beschränkt.
Gewährleistungen des Herstellers, die über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehen, unterliegen den jeweiligen Bedingungen des Herstellers.
Sie erstreckt sich nicht auf Verbrauchsmaterialien, wie z.B.: Temperaturmessstreifen, Druckerpapier oder Verschleißteile ( Batterien, Akkus, Druckwerke, Elektronische Messzellen ) sowie die Abnutzung des Messfühlers durch den Kontakt mit dem zu messenden Medium.
Bei berechtigten Beanstandungen werden wir nach unserer Wahl die Mängel beseitigen oder mangelfreie Ware liefern. Erst nachdem die Mängelbeseitigung fehlgeschlagen ist oder erneut mangelhafte Ware geliefert wurde, kann der Käufer den Kaufpreis mindern. Sofern der Mangel nicht unerheblich ist, kann der Kunde auch vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadenersatz im Rahmen der nachfolgenden Ziffer 9 verlangen.
Der Besteller hat uns die Gelegenheit zu geben, den beanstandeten Mangel zu beheben; solange er dies verweigert, sind wir von der Gewährleistungspflicht befreit.
Wenn der Kunde beim Gebrauch der Ware die Gebrauchsanweisung nicht beachtet hat und/oder Eingriffe, Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten an der Ware vorgenommen hat, ist er beweispflichtig dafür, dass der Mangel hierauf nicht beruht.
Der Besteller hat die ihm obliegenden Vertragsverpflichtungen, insbesondere die vereinbarten Zahlungsbedingungen, einzuhalten. Gehört jedoch der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes, so kann der Besteller Zahlungen nur zurückhalten, wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird, über deren Berechtigung kein Zweifel bestehen kann.
9. Schadensersatz
Wir haften auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei Vorliegen einer zugesicherten Eigenschaft oder bei Verletzung einer so wesentlichen Pflicht, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist. Soweit gesetzlich zulässig, ist unsere Verpflichtung zur Leistung von Schadensersatz begrenzt auf den Rechnungswert unserer an dem schadensstiftenden Ereignis unmittelbar beteiligten Warenmenge. Die Haftung für Personen- und Sachschäden nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
10. Gerichtsstand
Alleiniger Gerichtsstand ist, wenn der Besteller Vollkaufmann ist, bei allen aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar sich ergebenden Streitigkeiten Kaiserslautern.
67659 Kaiserslautern, 31.10.2008




